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LRS-Förderung in Sachsen

Gemäß der 
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 
zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche 
(VwV LRS-Förderung)Az.: 34-6504.20/237
Vom 29. Juni 2006

wird LRS wie folgt definiert:

"Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann."

Es folgen Bestimmungen zur Feststellung der LRS, Förderungen und Bewertungen der Schülerleistungen.


Die einzelnen Inhalte können nachgelesen werden unter: www.recht.sachsen.de/vorschrift/5441-VwV-LRS-Foerderung#ef

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei drohender seelischer Belastung der Kinder) können auf Antrag die Kosten für eine Lerntherapie in Sachsen vom Jugendamt übernommen werden. 

Die genauen Regelungen können Sie hier finden: 
hinweise_zum_begriff_lrs_und_außerschulische_hilfen_§_35a_sgb_viii.pdf
File Size: 251 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

Quelle: publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11706 [zuletzt aufgerufen am 10.09.2018]
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 Zum Weiterlesen eignet sich auch der folgende Artikel: www.news4teachers.de/2018/08/aus-dem-abwaertsstrudel-heraus-was-ein-individueller-nachteilsausgleich-bei-legasthenie-und-dyskalkulie-bedeutet/ [zuletzt aufgerufen am 10.09.2018]
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Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Absprache.

jetzt: Vorabinformieren über [email protected]


Kontaktinformationen

Telefon: 0173/3292125
​E-mail: [email protected]
Adresse: Konsumgasse 1 - 04838 Eilenburg